Die Laufzeit des Solvium Logistic Fund One beträgt rund sechs Jahre und endet am 31. Dezember 2026. Das geplante Volumen von 18 Millionen Euro und lässt sich bei Bedarf auf bis zu 50 Millionen Euro aufstocken. Der Einsatz von Fremdkapital ist den Angaben zufolge nicht vorgesehen.
Während der gesamten Laufzeit sind Auszahlungen in Höhe von 4,56 Prozent jährlich bei quartalsweise nachschüssiger Auszahlung vorgesehen. Darüber hinaus gehende Liquidität soll während der Laufzeit zum Erwerb von weiterem Logistikequipment verwendet werden. Dadurch soll der Thesaurierungseffekt den Wertverlust infolge Abnutzung der bestehenden Portfolien mindestens ausgleichen.
Zum Ende der Laufzeit ist der Abverkauf des Logistikequipments beziehungsweise der Zielgesellschaften geplant, um die geplante Schlussauszahlung in Höhe der Kommanditeinlage an die Anleger vornehmen zu können. An etwaigen Mehrerlösen partizipieren Anleger zusätzlich. Die Mindestanlage beträgt 5.000 Euro plus bis zu fünf Prozent Ausgabeaufschlag/Agio. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Fonds fungiert die Adrealis Service-KVG aus München.
Parallel weiterhin Namensschuldverschreibungen
Solvium-Geschäftsführer André Wreth: „Mit dem ersten AIF betreten wir den weißen Kapitalmarkt und erhoffen uns, mit diesem zusätzlichen Produkt weitere Vermittler- und Kundenkreise zu erschließen. Wir kommen bekanntlich aus der Welt der Direktinvestments in Container, sind aber unter den ersten gewesen, die Vermögensanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen angeboten haben. Zurzeit haben wir gleichzeitig die Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 2 in der Strukturierung als Namensschuldverschreibung noch einige Monate lang im Angebot. Nachfolger sind auch hier bereits in der Planung.“
Geschäftsführer Jürgen Kestler: „Wir freuen uns auf die Herausforderung, mit dem AIF jetzt auch Berater und Vermittler anzusprechen, die eine Genehmigung nach Paragraf 34 f2 GewO haben und Vermittler mit der Genehmigung nach Paragraf 34 f3 GewO, die bevorzugt AIF ihren Kunden anbieten.“ Paragraf 34f Absatz 1 Nummer 2 berechtigt zur Vermittlung von AIFs, die Nummer 3 zur Vermittlung von Vermögensanlagen.