Das geht aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen hervor. Die Deutsche Lichtmiete hatte heute bestätigt, dass der Vorstand Alexander Hahn die Insolvenzanträge für alle Gesellschaften der Gruppe zurückgenommen hat, wobei die Entscheidung des Insolvenzgerichts für einen Teil der Gesellschaften noch ausgestanden habe.
Die Insolvenzanträge waren ab Ende Dezember 2021 gestellt worden, nachdem Anfang des Monats Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg sowie entsprechende Hausdurchsuchungen bekannt geworden waren.
Insgesamt 17 mal Sicherungsmaßnahmen aufgehoben
Nach den Insolvenzanträgen hatte das Amtsgericht jeweils – wie üblich – Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Unternehmen, also Zahlungen, waren demnach nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Heute (25. Februar 2022) wurde nun bekannt gemacht, dass das Amtsgericht die Sicherungsmaßnahmen für folgende Unternehmen aufgehoben hat:
- Deutsche Lichtmiete AG
- Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
Gestern (24. Februar) und vorgestern (23. Februar) waren bereits entsprechende Beschlüsse für die folgenden Lichtmiete-Gesellschaften veröffentlicht worden: .
- Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 3. bis 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (acht einzelne Unternehmen)
- Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH