Die Finanzaufsicht BaFin hat bisher 32 geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs) nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genehmigt. Dies teilte die Behörde auf Anfrage von Cash.Online mit.
Zudem hat die BaFin 28 KAGB-Erlaubnisse an Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) mit bisheriger Erlaubnis nach Investmentgesetz und 21 KVG-Erlaubnisse an bisher nicht regulierte Marktteilnehmer erteilt.
Hintergrund: Initiatoren, die geschlossene Investmentvehikel nach dem KAGB auflegen wollen, benötigen jetzt eine KVG. Der Geschäftsbetrieb einer KVG ist nur mit Erlaubnis der BaFin möglich. Die Behörde knüpft die Erlaubniserteilung an strenge Voraussetzungen: So muss der Geschäftsführer zuverlässig und fachlich geeignet sein, zudem müssen ausreichende Mittel zum Geschäftsbetrieb nachgewiesen und ein Geschäftsplan samt Organisationsstruktur dargelegt werden.
Erteilt die BaFin die Lizenz, hat dies umfangreiche Organisationspflichten wie Risiko- und Liquiditätsmanagement, Compliance und Reporting zur Folge.
Bisher 112 Registrierungen
Nach Angaben der BaFin wurden außerdem 112 Registrierungen an KVGen erteilt. Die De-minimes-Regelung des KAGB sieht vor, dass Anbieter von Fonds mit einem Gesamtvolumen von unter 100 Millionen Euro von der Zulassungspflicht als KVG befreit sind. Hier genügt eine einfache Registrierung.
Fonds einer lediglich registrierten KVG dürfen laut BaFin allerdings nicht durch freie Vermittler vertrieben werden, die über eine Genehmigung nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung verfügen, sondern nur über zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute. (kb)
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Foto: BaFin