Dies habe sich bestätigt, der Prospekt sei inzwischen von der Bafin genehmigt worden. Lacuna hatte die Prospektgenehmigung gemäß Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) beantragt, das weniger strenge Anforderungen enthält als das KAGB.
Luana Capital ging bei seinem neuen Angebot LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 genauso vor. Ein durchaus gangbarer Weg, schließlich untersucht die Bafin stets im Rahmen der Prospektprüfung, ob es sich um Anteile an Investmentvermögen nach Definition des KAGB handelt.
Prospektaufstellung mit hohen Kosten verbunden
Der Vorteil: Anders als bei einer Anfrage ist die Behörde bei einer Prospekteinreichung gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 20 Werktagen zu reagieren. Zu beachten ist jedoch, dass die Prospektaufstellung häufig mit hohen Kosten für das Emissionshaus verbunden ist.
Auch die Billigung des Prospektes durch die Bafin zieht Gebühren nach sich. Ergeben sich im Laufe der Prospektprüfung Hinweise, dass es sich bei dem Produkt nicht um eine Vermögensanlage nach VermAnlG, sondern um ein Investmentvermögen nach KAGB handelt, ist der Antrag unzulässig.
Bafin: „Gangbarer, mitnichten aber risikofreier Weg“
„Der Zeitaufwand, die Bindung von Ressourcen und die Kosten für die Prospekterstellung sind dann aber bereits angefallen. Dies ist deshalb zwar ein gangbarer, mitnichten aber risikofreier Weg“, mahnt Bafin-Sprecherin Anja Schuchhardt.
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