Die Sanierung der Prokon Regenerative Energien GmbH, Itzehoe, ist nach Aussage des Insolvenzverwalters im Plan. Er zeigt Anlegern zwei Möglichkeiten, ihr Geld zu retten.
Laut Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin sei der bisherige Sanierungsprozess sehr positiv zu bewerten. „Wir konnten den Ebitda von Prokon per Ende September 2014 auf knapp 35 Prozent der Gesamtleistung des Unternehmens steigern und liegen damit bei der leistungswirtschaftlichen Sanierung über Plan. Das ist nur möglich gewesen, weil sich die Belegschaft von Prokon mit großem Einsatz in den herausfordernden und komplexen Sanierungsprozess einbringt“, so Penzlin.
Verkauf von Nicht-Kernbereichen
Auch die Verkaufsprozesse für diejenigen Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehörten, verlaufe planmäßig. Bei der finanzwirtschaftlichen Sanierung von Prokon bestünden hingegen noch eine Vielzahl von Herausforderungen. Dennoch sei Penzlin zuversichtlich, die Sanierung im ersten Halbjahr des kommenden Jahres abschließen zu können.
Zwei alternative Sanierungsvarianten
Durch den Insolvenzplan werde eine Fortführung von Prokon in seinen Kernbereichen Betriebsführung und Bestandswindparks, Projektierung künftiger Windparks und Endkundenstromversorgung sichergestellt sowie Eigen- und Fremdkapital restrukturiert.
„Dabei werden zwei alternative Sanierungsvarianten verfolgt. Die erste Variante sieht vor, dass die Genussrechtsinhaber Eigentümer von Prokon werden können. In Variante zwei würden alternativ die Anteile an Prokon an einen Investor veräußert werden“, erläutert Penzlin das Konzept.
Verkauf von Anleihen möglich
In beiden Sanierungsvarianten sei für alle Genussrechtsinhaber vorgesehen, dass ein Teil ihrer Forderungen in eine handelbare Anleihe gewandelt wird. Dei Zins- und Tilgungszahlen für diese Anleihe würden durch die Bestandswindparks von Prokon in Deutschland und Polen erwirtschaftet. Durch eine Börsennotierung im Freiverkehr würden die Genussrechtsinhaber zudem die Möglichkeit erhalten, die Anleihe über die Börse zu verkaufen.
„Beide Sanierungsvarianten werden parallel verfolgt, um in jedem Fall einen zügigen Abschluss des Insolvenzverfahrens sowohl im Unternehmens- als auch im Gläubigerinteresse zu gewährleisten. Wichtig ist, dass Prokon in beiden Varianten im Rahmen eines Insolvenzplans saniert und dauerhaft fortgeführt werden wird“, so der Insolvenzverwalter.
Eine Abstimmung über den Insolvenzplan soll auf einer Gläubigerversammlung Ende April 2015 entschieden werden.
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