Solvium-Angebote mit Rückgabeoption

Solvium Capital, Anbieter von Container-Direktinvestments, bietet Investoren ab sofort einen Härtefallschutz. Bei Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit können Anleger ihre Container zum Festpreis an Solvium zurückverkaufen – dies gilt für die Angebote Protect 4 und 5.

Die Rückgabeoption kann laut Solvium ab dem 18. Mietmonat ausgeübt werden.

Auch Pflegebedürftigkeit, Scheidung oder schwere Krankheiten sind Härtefälle, bei denen der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden kann. Die Rückgabeoption gilt laut Solvium für alle Vertragslaufzeiten und kann ab dem 18. Mietmonat ausgeübt werden. Die Konzeption des Härtefallschutzes sieht vor, dass Investoren bei Ausübung „eine möglichst attraktive positive Rendite“ zufällt. Diese Option soll auch Protect-4-Anlegern zur Verfügung stehen, die bereits vor März 2014 Container gekauft haben.

Schriftform erforderlich

Die Rückgabeoption muss schriftlich gegenüber Solvium erklärt werden. Laut Solvium wird dann ein Rückgabeoptionsvertrag mit dem Investor geschlossen, in dem der ursprünglich vereinbarte Rückkaufpreis auf 93,7 Prozent reduziert wird. Investoren sollen alle bereits geleisteten Mietzahlungen ohne Abschlag, Abzug oder Verrechnung erhalten bleiben. (kb)

Foto: Shutterstock

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