Zwar gab es eine Reihe von „Übergangsfonds“, die über den Stichtag hinaus platziert werden durften. Doch die ersten geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIF) für das Publikum ließen lange auf sich warten: Erst Anfang Februar 2014 kam der Publity Fonds 7 auf den Markt, erst drei Monate später der zweite Publikums-AIF.
Keine 50 neuen Fonds innerhalb von zwei Jahren
Vor der Regulierung wurden jährlich um die 250 ernst zu nehmende Fonds aufgelegt, wobei sich diese Zahl wegen des Wegfalls der Schiffsfonds wohl ohnehin spürbar reduziert hätte. Doch diese Wucht und Dauer des Einbruchs hatte kaum jemand erwartet: Keine 50 Publikums-AIF, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre insgesamt das Licht der Welt erblickten.
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Das KAGB hat die Branche also zunächst komplett zerlegt und es ist mehr als erstaunlich, dass bislang kein größerer Initiator deshalb die Segel streichen musste (die Skandale und Pleiten der jüngeren Vergangenheit hatten andere Gründe).
Hat das neue Gesetz dann wenigstens dafür gesorgt, dass die Fonds besser geworden sind? Bislang kaum. Auch diesbezüglich gibt es mehr Schatten als Licht.
Unsägliche „bis zu“-Kostenklauseln
Keine Frage: Die zwingend erforderliche externe Bewertung der Fondsobjektevor dem Ankauf und die Einbindung einer Bafin-überwachten Verwahrstelle sind ein Fortschritt. Und die Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme sowie die vorgeschriebene Risikomischung bei Fonds mit weniger als 20.000 Euro Mindestbeteiligung haben durchaus das Potenzial, die Stabilität der Fonds tatsächlich zu erhöhen, wobei der Beweis dafür noch aussteht.
Der Rest jedoch ist hauptsächlich eine gewaltige Bürokratie, die zuvor einheitlich hohe Qualität der Fondsprospekte ist vorerst Geschichte und wegen der praxisfernen Vorschriften müssen die Anbieter auf unsägliche „bis zu“-Kostenklauseln zurückgreifen, die der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nicht selten die vertragliche Möglichkeit offen lassen, den Fonds unter den Augen der Verwahrstelle und der Bafin auszuplündern.
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