Schließlich sitzt der Wölbern-Schock auch deshalb noch immer so tief, weil in dem Fall ein einst hoch angesehenes Emissionshaus nach Gesellschafter- und Geschäftsführungswechsel in der Krise zu unlauteren Mitteln gegriffen hat und die Sache wohl auch wegen der vertraglichen Spielräume erst spät aufgefallen ist und dann nur schwer zu stoppen war. Damit hatte niemand gerechnet.
Vorschub für Vorbehalte
Nun sind wegen der Verwahrstelle der unmittelbare Griff in die Kasse eines AIF und wegen der gesetzlichen Reporting-Verpflichtungen auch andere Unregelmäßigkeiten über einen längeren Zeitraum in der Tat nicht mehr möglich und niemandem soll ein böser Wille unterstellt werden.
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Vielmehr hatten die KVGen bei ihren ersten AIF wahrscheinlich so viel damit zu tun, die zwingenden Vorschriften zu erfüllen, dass sie den restlichen vertraglichen Regelungen einfach nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet haben.
Doch unabhängig von der praktischen Relevanz der Klauseln leisten sie damit ohne Not den weiterhin bestehenden Vorbehalten vieler Vertriebspartner Vorschub, zumal das Verhältnis von Aufsichts- zu Zivilrecht noch längst nicht in allen Facetten geklärt ist. Und schon die Empfehlung von Rechtsexperte Zacher, sich die Verträge genau anzusehen, dürfte nicht wenige verunsichern.
Die Branche täte also gut daran, sich sehr viel intensiver mit den Fonds-Verträgen zu befassen oder sogar einen einheitlichen Standard zu entwickeln. Vielleicht schwindet dann ein weiteres Stück Misstrauen des Vertriebs – sofern die Verträge dann nicht doch wieder nur die Interessen der KVGen, sondern auch die Belange der Anleger angemessen berücksichtigen.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren.
Foto: Anna Mutter