Bafin nimmt auch den freien Vertrieb ins Visier

Ihre neuen Befugnisse nach dem Kleinanlegerschutzgesetz will die Bafin weidlich nutzen. Im Fokus sind Produkte und Vertrieb, sagt sie.

Die Löwer-Kolumne

„Entscheidend wird sein, ob die Bafin mit Augenmaß und Sachverstand vorgeht oder ob sie sich von subjektiven Bewertungen und den Vorurteilen der Verbraucherzentralen leiten lässt.“

Auf fünf Seiten befasst sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in dem aktuellen „Bafin-Journal“ mit ihren neuen Befugnissen zur „Produktintervention“. Und die haben es in sich.

Das Kleinanlegerschutzgesetz fügte im Juli 2015 einen entsprechenden Paragrafen in das WpHG ein. Seitdem kann die Behörde unter anderem dann mit Beschränkungen oder Verboten in den Markt eingreifen, wenn ein Produkt oder eine Praxis „erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft“.

Das interpretiert die Bafin nun sehr weitreichend und sieht sich neben der „Produktintervention im engeren Sinne“ auch zu einer „Verhaltensintervention“ befugt.

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„An jeder Stelle des Produkt- und Vertriebsprozesses“

Die Bafin könne „an jeder Stelle (…) des Produkt- beziehungsweise Vertriebsprozesses eingreifen“, heißt es in dem Bafin-Journal. Da die Produktintervention keinen von vornherein bestimmten Adressaten habe, sei sie nicht auf beaufsichtigte Unternehmen beschränkt, sondern betreffe „zum Beispiel auch freie Finanzvermittler (…)“.

Im Zusammenhang etwa mit Finanzinstrumenten wie alternativen Investmentfonds (AIF) oder Beteiligungen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nimmt die Finanzaufsicht demnach auf diesem Weg auch den freien Vertrieb, für den sie eigentlich gar nicht zuständig ist, ins Visier.

Die Maßnahmen können sich, so der Beitrag, gegen einzelne Marktteilnehmer oder an einen unbestimmten Adressatenkreis richten und bereits vor Beginn des Vertriebs oder Verkaufs erfolgen. Demnach müssen sich wohl auch die Produktgeber auf eine schärfere Gangart der Aufseher einstellen.

Seite zwei: Eingriffe auch bei „produktbezogenen Schwächen“

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