Bafin nimmt auch den freien Vertrieb ins Visier

Zudem forderte der vzbv in der vergangenen Woche erneut: „Geschlossene Fonds dürfen nicht länger aktiv an Privatkunden vertrieben werden.“ Dass es heutzutage nur noch AIF und keine „geschlossenen Fonds“ mehr gibt und auch der Vertrieb streng reguliert ist, scheint die staatlich alimentierten Verbraucherschützer nicht zu interessieren.

Anlass der reflexartigen Forderung war die Veröffentlichung der zur Stiftung Warentest gehörenden Zeitschrift „Finanztest“, wonach über 1.000 untersuchte geschlossene Fonds, die seit 1972 aufgelegt wurden, den Anlegern überwiegend Verluste beschert haben.

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Zwar kritisiert der Branchenverband BSI die Untersuchung zu Recht als unvollständig und zum Teil nicht sachgerecht. Auch stellt sich in der Tat die Frage, was die bis zu 43 Jahre alten Fonds mit den heutigen AIF zu tun haben sollen. Unbestritten aber dürfte sein: Ein wirkliches Ruhmesblatt ist die Historie der Branche in der Tat nicht, auch nicht hinsichtlich mancher Vertriebspraktiken.

Sachverstand oder Vorurteile?

Insofern kann der neue Bafin-Spielraum durchaus auch sein Gutes haben. Die Behörde übernimmt damit auch eine enorme Verantwortung, da sie sich nicht mehr damit herausreden kann, keine Handhabe gehabt zu haben.

Und wenn die Anleger der Bafin tatsächlich zutrauen, auf diese Weise Fälle wie S&K oder Prokon künftig zu verhindern, wird vielleicht auch in der öffentlichen Wahrnehmung – und irgendwann auch für den vzbv – endlich die Vergangenheit Vergangenheit sein.

Am Ende jedoch wird entscheidend sein, ob die Bafin mit Augenmaß und Sachverstand vorgeht oder ob sie sich von subjektiven Bewertungen und den Vorurteilen der Verbraucherzentralen leiten lässt. Genau das macht die Sache so kritisch.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. 

Foto: Anna Mutter

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