Mit den aktuellen solaren Freiflächenausschreibungen wird ein erster Versuch in Deutschland unternommen, erneuerbaren Energien den Weg hin zum freien Markt zu bahnen. Nach einer der Bundesnetzagentur zufolge „erfolgreichen ersten Runde“ startete letzte Woche die zweite Ausschreibung.
„Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Fotovoltaik-Freiflächenanlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf. Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, beim Start im Februar.
„Erfolgreiche erste Runde“
Nachdem die erste Ausschreibungsrunde bereits ein Erfolg war, sei er zuversichtlich, dass die zweite Runde ähnlich verlaufen werde, so Homann.
Während in der ersten Runde die Preise noch im sogenannten „pay-as-bid“-Verfahren ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen habe, gelte nun das Einheitspreisverfahren („uniform pricing“). Hierbei werde der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote.
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Ausschreibungsverfahren könnten gesetzliche Einspeisetarife ablösen
Spätestens ab 2017 sollen auch für die anderen erneuerbaren Energieträger wie Wind und Wasser Ausschreibungen eingeführt werden. Bei dem Emissionshaus KGAL ist man davon überzeugt, dass Ausschreibungsverfahren in allen Core-Ländern die festen gesetzlichen Einspeisetarife ablösen werden.
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