Die Anlagekonzepte müssen deswegen schon aufgrund der laufenden Chartereinnahmen eine angemessene Verzinsung des Anlegerkapitals ermöglichen. Konzepte, die nur spekulativ auf Veräußerungsgewinne am Ende der Fondslaufzeit setzen, werden diesen Anforderungen nicht gerecht.
Risiken konzeptionell sicher begrenzen
Ferner müssen die Risiken der Anleger zukünftig konzeptionell sicher begrenzt werden; gleichzeitig müssen die nicht begrenzbaren Risiken einer unternehmerischen Beteiligung offen an die Anleger kommuniziert werden.
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Das heißt konkret: Das eingesetzte Kapital steht im Risiko, bei Schiffsinvestitionen auch im Risiko eines Totalverlustes. Risiken, die zu einer Rückgewährpflicht erhaltener Auszahlungen führen, müssen demgegenüber ausgeschlossen werden, wenn der Publikums-AIF von den Anlegern akzeptiert werden soll. Wer Investitionen in Schiffe wie Sparbücher vertreibt, muss sich nicht über den Unmut seiner Anleger wundern.
Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, gibt es keinen Grund, warum Schiffsinvestitionen in Form von Publikums-AIF nicht erfolgreich platziert werden können.
Ende der Krise könnte bevorstehen
Und die für das dritte Quartal angekündigte Neuemission? Warten wir es ab. Die gesamte Branche wird die Emission dieses AIF beäugen und auf einen Erfolg hoffen.
Es wäre ein Signal, das das Ende dieser Krise bevorstehen könnte, die die Reeder an so vielen Stellen gleichzeitig getroffen hat. Nachahmer mit weiteren Schiffsprojekten werden dann schnell folgen, denn Schiffe finden sich zurzeit genug, die zum Verkauf stehen.
Autor Lars Heymann, Rechtsanwalt und Steuerberater, ist Partner bei PKF Fasselt Schlage am Standort Hamburg.
Foto: PKF Fasselt Schlage