Die Ergebnisse einer Online-Recherche der Bafin zur Werbung für Finanzprodukte sind eine Blamage für das Segment der Vermögensanlagen – und höchst bedenklich. Der Löwer-Kommentar
In ihrem neuesten „Bafin-Journal“ befasst sich die Finanzaufsicht Bafin erneut mit den Werbevorschriften für Finanzprodukte. Dieses Mal berichtet sie über die Überprüfung von 244 Websites und mehr als 170 Werbeanzeigen. Im Visier der Ermittlungen: Investmentvermögen nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Angebote nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und Wertpapiere.
Recht gut kommen die Investmentvermögen weg, wobei offenbar sowohl geschlossene als auch offene Publikumsfonds untersucht wurden: In 92 Prozent der Fälle stellte die Bafin keine Auffälligkeiten fest, was sie als „erfreuliches Ergebnis“ wertet.
Insgesamt 29 unerlaubte Angebote
Weitaus düsterer ist das Ergebnis für Vermögensanlagen und Wertpapiere. Insgesamt entdeckte die Bafin bei ihren Online-Ermittlungen nicht weniger als 29 unerlaubte Angebote, also Emissionen ohne den erforderlichen gebilligten Prospekt, davon 22 Wertpapiere.
Den Verantwortlichen dieser Offerten droht eine saftige Geldbuße: Bis zu 500.000 Euro. Auch der Vertrieb riskiert seinen persönlichen Ruin: Bei unerlaubten Geschäften hat er kaum eine Chance, Schadensersatzansprüche von Anlegern abzuwehren, und keine Versicherung wird zahlen.
Doch nicht nur in Hinblick auf diesen „schwarzen“ Teil des Marktes ist das Ergebnis der Bafin-Recherche ein Alarmsignal. Auch für den legalen Teil der Vermögensanlagen ist die Untersuchung eine Blamage: Ihre Werbung ist zum allergrößten Teil fehlerhaft.