Noch weitaus gravierender allerdings wäre es für das Geldhaus, wenn zutreffen sollte, worauf Eric Romba, Chef des Sachwerteverbands BSI, schon auf dem „BSI-Summit“ im Februar 2015 hingewiesen hat: Womöglich gehen die Vertriebe gerade durch den Verzicht auf AIF ein Haftungsrisiko ein. Cash.Online hat das schon mehrmals thematisiert.
Schließlich sind Publikums-AIF voll regulierte Produkte und der Gesetzgeber hat mit der Regulierung auch entschieden, dass sie – bei entsprechender Anlegereignung – zu dem Kreis der anerkannten Anlageformen zählen. Es stellt sich also durchaus ernsthaft die Frage, ob eine ordnungsgemäße Anlageberatung überhaupt möglich ist, ohne die Sachwertanlagen zumindest in den Anlagevorschlag einzubeziehen.
Denn viele Kunden suchen händeringend eine rentable und leidlich sichere Anlage für ihr Geld. Angesichts eines Umfelds mit Nullzinsen, Aktienblase, drohendem Anleihe-Crash und Euro-Krise keine AIF anzubieten, ist geradezu fahrlässig. Das jedenfalls wird der Anlegeranwalt vielleicht eines Tages behaupten, falls sein Mandant mit einem der sonstigen Bankprodukte auf den Bauch gefallen ist.
Ein Argument mehr für den Anlegeranwalt
Warum in aller Welt ist der Kunde nicht über die voll regulierten Sachwert-Anlagen mit ihren realen Erträgen informiert worden? Hätte er davon gewusst, hätte er diese natürlich liebend gern gezeichnet. Stattdessen hat der Bankberater ihm aufgeschwatzt, sein Geld zum Beispiel mit einem Aktien- oder Rentenfonds den unkalkulierbaren Launen der Finanzmärkte auszusetzen, so die vorhersehbare Argumentation des Anwalts.
Und: Wie kommt eine Bank überhaupt dazu, ihren Kunden eine ganze Gattung von Produkten vorzuenthalten, die von der gleichen Aufsichtsbehörde zugelassen und überwacht werden wie sie selbst? Eine Antwort fällt dann vielleicht schwer.
Für Commerzbank-Kunden kann es insofern von Vorteil sein, den „Finanztest“-Artikel aufzubewahren. Im Fall der Fälle haben sie dann ein Argument mehr an der Hand. Schließlich dokumentiert die Bank damit, dass sie ihre Anlageberatung einmal mehr nicht am Interesse des Kunden ausgerichtet hat, sondern erneut an ihrem eigenen: In diesem Fall zwar nicht an dem verhängnisvollen Provisions-, aber an ihrem (vermeintlichen) Reputations-Interesse. Was wird wohl der Richter dazu sagen?
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Florian Sonntag