Um die Windenergie fit für den Wettbewerb zu machen, hat der Bundestag im Juli das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) beschlossen. Für Asset Manager sind damit Herausforderungen und Chancen verbunden. Gastbeitrag von Matej Lednicky, KGAL
Das Ziel der EEG-Reform ist, die Errichtung von Windkraftanlagen langfristig in ein marktfähiges Modell umzuwandeln. Deshalb gibt es ab 2017 keine staatlichen Garantien mehr für die bislang fixe Einspeisevergütung. Stattdessen müssen die Windenergiebetreiber ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem durchlaufen.
Sie werden nach Preis sortiert und erhalten dann beginnend mit dem kostengünstigsten Betreiber den Zuschlag, bis die jeweilige Ausschreibungsgrenze erreicht ist. Wer zu teuer ist, wird nicht berücksichtigt. So wird der für die Energiewende notwendige Ausbau zwar gewährleistet. Gleichzeitig findet aber eine effiziente Kostenkontrolle statt.
Mit der Zahlung einer fixen Einspeisevergütung hat die Politik in den vergangenen 15 Jahren die Sonnen- und Windenergie gefördert. Die Folge waren allerdings teure Überkapazitäten. Deutschlandweit wurden zum Beispiel allein im vergangenen Jahr 822 Onshore- und 546 Offshore-Windanlagen installiert. Mit einer Leistung von insgesamt 41,6 Gigawatt Onshore und 3,3 Gigawatt Offshore wurden die im alten EEG festgelegten Ausbaukorridore regelmäßig überschritten.
Wettbewerb zwischen den Betreibern wird gefördert
Planbarkeit ist ein großer Vorteil des neuen Ausschreibungssystems. Die Ausschreibungen ermöglichen es, den Ausbaukorridor effektiv zu steuern. Denn bei steigender oder sinkender Nachfrage lässt sich die Ausschreibungsmenge entsprechend anpassen. Vorteilhaft ist außerdem, dass der Wettbewerb zwischen den Anlagebetreibern gefördert wird. Künftig lohnt sich die Stromvergütung nur für Anbieter mit kostengünstigen Lösungen. Auch die Vielfalt der Akteure sollte sich positiv auswirken. Für Bürgerenergiegesellschaften wird es Sonderregelungen geben, damit auch weiterhin grundsätzlich jeder Windstrom anbieten kann.
Aktuell geplante Projekte werden dadurch nicht benachteiligt. Projekte, die noch 2016 genehmigt und bis spätestens Ende 2018 in Betrieb genommen werden, sind von den Ausschreibungsregelungen ausgenommen. Sie bekommen auch weiterhin den aktuell vorgesehenen festen Tarif.