AIF im AG-Mantel: Ausnahme oder Vorreiter?

Die steuerliche Abwicklung dürfte dabei eine wesentliche Rolle spielen. Anders als eine KG ist eine AG nicht „steuerlich transparent“. Das wird sonst meist als Vorteil der KG angesehen, weil bei dieser die Besteuerung auf Ebene des Fonds weitgehend entfällt. Vielmehr wird den Anlegern das steuerliche Ergebnis des Fonds in dessen Einkunftsart(en) anteilig zugerechnet, wodurch gezielte steuerliche Optimierungen möglich sind.

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Für einen Dachfonds hingegen kann diese Zurechnung kompliziert werden. So betont die Deutsche Bank, bei der AG gebe es „weniger komplexe steuerliche Implikationen für den Anleger insbesondere bei Cross-Border-Investments“.

In der Tat: So unerquickliche Dinge wie die Pflicht des Anlegers zu Steuerklärungen im Ausland oder zu Steuerzahlungen ohne entsprechenden Liquiditätszufluss drohen bei einer Aktienbeteiligung grundsätzlich nicht. Auch erfolgt die Berücksichtigung der verschiedenen Einkunftsquellen und –arten auf Ebene des Fonds und nicht erst in der Steuererklärung des Anlegers. Die AG führt Körperschafts- und Gewerbesteuer ab, die Anleger zahlen lediglich die pauschale Abgeltungssteuer auf die Dividenden. Fertig.

Rund 50 Prozent Gewinnsteuern

Ganz billig ist das indes nicht. Wenn der Gewinn komplett ausgeschüttet wird, summieren sich die Steuern auf Unternehmens- und Anlegerebene auf immerhin rund 50 Prozent des Gewinns vor Steuern. Das liegt noch über dem Spitzensteuersatz für Privatleute.

Allerdings: Nicht alle Auszahlungen des AG-Fonds sind voraussichtlich steuerpflichtig. Zwar darf eine AG anders als eine KG grundsätzlich nur bilanzielle Gewinne ausschütten; das Grundkapital muss unangetastet bleiben. Diesen Nachteil aber umgeht die Deutsche Bank: Pro 5.000 Euro Einlage erwerben die Anleger nur einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem Euro. 4.999 Euro werden in die Kapitalrücklage eingestellt.

Damit kann der Fonds auch Liquiditätsüberschüsse ausschütten, die zum Beispiel wegen gleichzeitiger Abschreibungen keine bilanziellen Gewinne darstellen. Diese Auszahlungen bleiben als Kapitalrückführung dann steuerfrei (wobei der Prospekt darauf hinweist, dass sich das ändern kann).

Seite drei: Alternative bei gewerblichen Konzepten

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