Neitzel & Cie. hat endlich die Billigung der Finanzaufsicht BaFin für die Fortsetzung der Emission Zukunftsenergie Deutschland 4 erhalten – fünf Monate nach dem gesetzlich erzwungenen Vertriebsstopp. Der Löwer-Kommentar
Seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015 haben Prospekte für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ein „Verfallsdatum“: Sie dürfen nur ein Jahr lang verwendet werden. Dauert die Platzierung länger, muss ein aktualisierter Prospekt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht werden und den Billigungsprozess erneut durchlaufen.
Neitzels Zukunftsenergie Deutschland 4 war Anfang August 2015 der erste gebilligte Prospekt nach den neuen Vorschriften gewesen und musste den Vertrieb somit ein Jahr später unterbrechen, um neuerlich bei der BaFin anzutreten.
„Flut von formalen Änderungen“
Fast fünf Monate konnte Neitzel danach nicht weiterplatzieren: Das Okay der Behörde kam erst wenige Tage vor Silvester. „Die BaFin hat nicht das grundsätzliche Konstrukt der Vermögensanlage infrage gestellt“, betont Inhaber Bernd Neitzel in einer Stellungnahme für die Titelgeschichte über Erneuerbare-Energien-Beteiligungen im nächsten Cash.-Heft. „Es ging lediglich um eine Flut von formalen Änderungen, die auf beiden Seiten neu waren“, so Neitzel.
Schon auf dem Cash.-Branchengipfel Sachwertanlagen im September letzten Jahres hatte er berichtet, dass die neuerliche Prospektbilligung bei fortgeschrittenem Platzierungsstand diverse Fragestellungen aufwirft, die zuvor noch keine Rolle gespielt hatten und im Gesetz nicht explizit geregelt sind.