Vertrieben werden die Fonds direkt durch die hauseigene KVG der Reederei, die allerdings nicht über eine Erlaubnis nach Paragraf 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verfügt, sondern lediglich über eine Registrierung.
„Regulative Hürden sind zu hoch“
Freien Vermittlern mit einer Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ist die Vermittlung von Fondsanteilen somit untersagt. Die Beantragung einer Vollzulassung bei der Bafin ist dennoch nicht geplant.
„Die regulativen Hürden bei Vollzulassung sind für ein mittelständisches Unternehmen, wie wir es sind, einfach zu hoch“, erklärt Ruttmann.
Mit weiteren Schiffsfonds anderer Anbieter ist vorerst nicht zu rechnen. MPC, HCI und Lloyd Fonds, die einst zu den größten Emissionshäusern von Sachwertanlagen in diesem Segment gehörten, haben sich nach den Turbulenzen im Zuge der Schifffahrtskrise aus dem Publikumsgeschäft verabschiedet.
Conti und Oltmann lassen auf sich warten
Mit Conti und Oltmann haben zwar zwei etablierte Häuser ihre ersten KAGB-konformen Schiffsfonds angekündigt – das ist aber fast drei Jahre her, passiert ist seitdem nichts. So ist aus dem einst stolzen Marktsegment eine Nische mit nur noch einem aktiven Anbieter geworden.
Eine Situation, die es zwar auch in anderen Assetklassen gibt – allerdings mit einem bedeutenden Unterschied: Diese Märkte sind von vornherein Nischen gewesen und haben nicht einen solchen Absturz erlebt wie die Schiffe. (kb)
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