Im Visier von Anlegeranwälten ist damit einmal mehr auch der Vertrieb. „Bereits die ersten Reaktionen auf die Schieflage der P&R-Unternehmensgruppe haben reflexartig bei Anlegerschutzkanzleien dazu geführt, die Vermittler und Berater der Anlagen in Container-Direktinvestments als Anspruchsgegner zu identifizieren“, teilt die Kanzlei Dr. Roller & Partner in ihrem Blog mit.
„Anlageberater und -vermittler stehen jetzt vor der Herausforderung, zum einen ihre eigenen Interessen zu wahren und zum anderen mit den Sorgen ihrer Kunden umzugehen. Die Investoren werden Fragen stellen, deren Beantwortung der Vermittler sich sehr gut überlegen muss, um nicht selber in den Fokus der Anspruchstellung zu geraten“, so der von Rechtsanwalt Thomas Elster aus der Kanzlei Dr. Roller erstellte Beitrag weiter.
„Erhebliches rechtliches Risiko“
Anleger würden beispielsweise demnächst ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden müssen. „Vermittler, die unter Servicegedanken hierbei behilflich sind, müssen wissen, dass sie ein erhebliches rechtliches Risiko eingehen. Die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle ist wegen der komplexen Rechtslage im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an den Containern knifflig. Daher ergeben sich für Vermittler, die ihren Kunden hierbei behilflich sind, zusätzliche Haftungsgefahren, die nicht versichert sein dürften“, warnt Elster. (sl)
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