Emissionen bis acht Millionen Euro ohne Prospekt

Rechtsanwalt Eric Romba, bis vor kurzem Chef des damaligen Sachwerteverbands BSI, weist im aktuellen Cash.-Heft auf eine durchaus interessante Alternative für kleine bis mittelgroße Emissionen hin. Sie hat jedoch auch Tücken. Der Löwer-Kommentar

„Für den einzelnen Anleger ist es völlig unerheblich, wie groß die Gesamtemission ist.“

Bevor die aktuelle Cash.-Ausgabe 6/2018 am Kiosk durch ein neues Heft ersetzt wird, ist es angebracht, auf einen Beitrag darin einzugehen, den Eric Romba, der nun für die Kanzlei Lindenpartners in Berlin tätig ist, zusammen mit seiner Kanzleikollegin Dr. Anika Patz verfasst hat.

Der Beitrag befasst sich mit einem Gesetzentwurf aus dem April 2018, mit dem die Bundesregierung die neue EU-Prospektverordnung umsetzen will. Demnach sind künftig europaweit alle Wertpapier-Emissionen bis zu einer Million Euro (innerhalb eines Jahres) von der gesetzlichen Prospektpflicht ausgenommen.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Mitgliedstaaten auch Emissionen bis zu (unter) acht Millionen Euro von der Prospektpflicht befreien können. Von dieser Option will die Bundesregierung, die am vergangenen Freitag einen aktualisierten Gesetzentwurf mit Stand 1. Juni veröffentlicht hat, nun Gebrauch machen.

„Wertpapier-Informationsblatt“

Für Platzierungen bis acht Millionen Euro ist dann nur ein dreiseitiges „Wertpapier-Informationsblatt“ erforderlich, das durch den neuen Paragraf 3a im Wertpapierprospektgesetz verankert werden soll und von der BaFin genehmigt werden muss.

Romba und Patz sehen darin spannende Optionen, gerade für Anbieter von Tokensales beziehungsweise Initial Coin Offerings (ICOs), also Krypto-Emissionen. Bei diesen erhalten die Anleger keine klassischen Anteilsscheine oder Aktien, sondern sogenannte „Tokens“, die unterschiedliche Funktionen haben und unterschiedliche Rechte definieren können.

Je nach Ausgestaltung kann es sich bei den Tokens um Finanzinstrumente und durchaus auch um Wertpapiere mit entsprechenden rechtlichen Folgen handeln. Sie können dann mit dem Wertpapier-Informationsblatt rechtssicher emittiert werden.

Seite 2: Auch für herkömmliche Emittenten

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