Die Bestandsaufnahme bei den drei insolventen Gesellschaften des Containeranbieters P&R macht Fortschritte, berichten die Insolvenzverwalter. Doch wichtige Daten sind demnach nicht in der benötigten Form vorhanden, und ein Szenario bleibt vorerst ungeklärt.
Mittlerweile seien die vorläufigen Gläubigerausschüsse aus Vertretern der verschiedenen Gläubigergruppen der drei insolventen P&R-Unternehmen bestellt worden. Sie haben demnach die vom Amtsgericht München eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé für zwei der Gesellschaften und Dr. Philip Heinke (ebenfalls Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte) für das dritte Unternehmen einstimmig bestätigt.
Derzeit sei die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers zusammen mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung dabei, die vorhandenen Informationen und Zahlen aufzubereiten und zu analysieren, so der erste Bericht der vorläufigen Insolvenzverwalter. Dazu erfolge ein intensiver Datenaustausch und -abgleich mit der in der Schweiz ansässigen Gesellschaft der P&R-Gruppe, die die weltweite Vermarktung der Container für die insolventen Gesellschaften organisiert hat.
Wichtige Daten nicht vorhanden
„Alle Beteiligten kooperieren, aber es hat sich gezeigt, dass viele aus Sicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die deutschen Gesellschaften wichtigen Daten in den Systemen in der benötigten Form nicht vorhanden sind“, stellen die Insolvenzverwalter fest.
„Sie müssen teilweise in aufwändiger Kleinarbeit ermittelt werden, weil die Datensysteme in Deutschland und der Schweiz vollständig voneinander getrennt sind. Es handelt sich um ein enormes Datenvolumen, das nur mit Hochleistungsrechnern verarbeitet werden kann“, so die Feststellung.
Daher werde die Bestandsaufnahme und Analyse der Zahlen angesichts der großen Zahl an Containern und der rechtlichen Komplexität der bestehenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mittelzuflüsse sichern
Erste Priorität neben der Bestandsaufnahme sei es, die Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Vermietung der Containerflotte für die Anleger und Gläubiger der insolventen deutschen Gesellschaften zu sichern. Um Einnahmen zu erzielen, müsse der Betrieb der Schweizer Gesellschaft weltweit und störungsfrei fortgeführt werden.
„Jede Störung des dortigen Geschäftsbetriebs kann schwerwiegende Folgen für die Gläubiger haben, denn nur wenn die Container weiterhin vermietet bleiben, können die entsprechenden Erträge gesichert und realisiert werden“, heißt es in der Mitteilung.
„Wenn die Container störungsfrei weitervermietet und damit auch versichert bleiben, ist das Risiko der Anleger, für Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden herangezogen zu werden, gering“, macht Dr. Philip Heinke deutlich. „Nachschusspflichten gibt es für die betroffenen Anleger in diesem Fall aller Voraussicht nach nicht“, so Heinke. Das lässt darauf schließen, dass er andernfalls eine persönliche Haftung der Anleger keineswegs für ausgeschlossen hält.