P&R-Insolvenzverwalter: „Friss oder warte!“

Die Verwalter der insolventen Gesellschaften des Containeranbieters P&R setzen die Anleger mächtig unter Druck, vorausgefüllte Formulare zur Forderungsanmeldung zu unterschreiben. Einer der möglichen Gründe dafür ist ziemlich überraschend. Der Löwer-Kommentar

„Der Insolvenzverwalter hat womöglich kaum eine Möglichkeit, Forderungen zu überprüfen, die nicht im IT-System erfasst wurden.“

So weit dies von außen zu beurteilen ist, haben die P&R-Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei Jaffé) bislang einen ganz guten Job gemacht.

Unter anderem haben sie die Dinge trotz des gewaltigen Ausmaßes recht zügig vorangetrieben, so dass vergangene Woche die Insolvenzverfahren offiziell eröffnet werden konnten. Damit verbunden war die Ankündigung, dass den Anlegern für deren Forderungsanmeldung voraussichtlich Anfang August vorausgefüllte Formulare mit den möglichen individuellen Ansprüchen zugesendet werden.

Es genüge, „das Formular zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und unterzeichnet zurückzusenden“, so die Mitteilung. Die Daten zu möglichen Ansprüchen seien aus den Systemen der Gesellschaften ermittelt worden, „um Anlegern die Anmeldung dieser Schadenersatzforderungen möglichst zu erleichtern, aber auch, um im Interesse der Gläubiger die Verfahrensabwicklung effizient zu gestalten.“

Keinerwegs nur ein freundlicher Service

Dass es sich dabei keineswegs in erster Linie um einen freundlichen Service der Insolvenzverwalter handelt und Korrekturen – jedenfalls nach oben – aus ihrer Sicht tunlichst unbleiben sollten, wird insbesondere aus den Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQs) auf der Website frachtcontainer-inso.de deutlich. Sie wurden umfangreich – auch um Fragen des Vertriebs – ergänzt.

Darin heißt es auf die (selbst gestellte) Frage „Kann ich andere Forderungen anmelden als im Vordruck angegeben?“, dies sei grundsätzlich möglich. Aus Sicht der Insolvenzverwalter werde in dem Vordruck aber „bereits die für Sie konkret ermittelte Maximalforderung angegeben“.

Die weitere Antwort hat es in sich: „Wenn Sie abweichende Forderungen anmelden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Forderungsanmeldung ganz oder teilweise bestritten wird und dass Sie sie gegebenenfalls in einem Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. Dies wäre mit Kosten und Mühe verbunden, so dass Sie im Einzelnen prüfen sollten, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, eine abweichende Forderung anzumelden.“

Seite 2: Keine Abschlagszahlung

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments