Vermögensanlagen 2017: Weniger Einreichungen, mehr Billigungen

Die Finanzaufsicht BaFin erhielt nach ihrer jetzt veröffentlichten Statistik im Jahr 2017 deutlich weniger Vermögensanlagen-Prospekte zur Prüfung als im Vorjahr. Die Zahl der Billigungen stieg hingegen. Immobilien liefen dabei den Erneuerbaren Energien den Rang ab.

BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele ist Chefin der Wertpapieraufsicht.

Nach dem heute veröffentlichen Jahresbericht der Behörde wurden 2017 insgesamt 121 Verkaufsprospekte für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bei ihr eingereicht. Das war rund ein Drittel weniger als 2016 (179 Einreichungen). Gebilligt wurden 2017 inklusive Überhang aus dem Vorjahr mit 93 Vermögensanlagen-Prospekten jedoch deutlich mehr als 2016 (77 Billigungen). Im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in den öffentlichen Vertrieb gegeben wurden davon bis zum Jahreswechsel nach Cash.-Zählung allerdings nur 69.

50 der eingereichten Prospekte betrafen Nachrangdarlehen (rund 41 Prozent, Vorjahr: rund 39 Prozent). „Der Trend bei dieser Beteiligungsform hielt damit weiter an“, so der Bericht der BaFin. Darauf folgten mit 29 Eingängen die sonstigen Vermögensanlagen, also beispielsweise Direktinvestitionen in Container oder Baumplantagen. Beteiligungen an Kommanditgesellschaften lagen mit 28 Eingängen im Jahr 2017 auf dem dritten Platz.

Vier Prospekte wurden von der Bafin untersagt, 37 von den Emittenten zurückgezogen. Im ersten Quartal 2018 kamen nach den Unterlagen für die Pressekonferenz  32 Einreichungen und 18 Billigungen von Vermögensanlagen-Prospekten hinzu.

452 Crowdinvestments

Bei den Anlageobjekten führten 2017 Immobilien (In- und Ausland) mit insgesamt 37 Eingängen die Liste an. Ihr Anteil stieg von 20 auf rund 31 Prozent. Die erneuerbaren Energien (Windkraft, Solar, Biogas) wurden mit 28 Anträgen auf Billigung auf den zweiten Platz verdrängt. Auf sonstige Anlageobjekte wie etwa Blindpool-Konstruktionen entfielen 21 Eingänge. Der Rest verteilt sich auf diverse andere Branchen.

Höchst aktiv waren die Anbieter von Crowdinvestments (im behördendeutsch: „Schwarmfinanzierungen“), die lediglich ein dreiseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) veröffentlichen müssen. Für Emissionen bis 20. August 2017 musste dies lediglich bei der BaFin hinterlegt werden, seitdem ist eine Gestattung der Behörde erforderlich. Insgesamt erhielt die BaFin im Berichtsjahr 452 VIBs für Schwarmfinanzierungen, davon 251 vor dem 21. August.

Viermal so viele Vermögensanlagen wie AIFs

Während sich die BaFin auf drei der insgesamt 202 Seiten des Jahresberichts ausführlich und inklusive mehrerer Grafiken mit den Vermögensanlagen beschäftigt, entfällt auf die Prospekte geschlossener Publikums-AIFs nur ein Halbsatz.

Demnach wurden im vergangenen Jahr fast viermal so viele Prospekte für Vermögensanlagen wie für AIFs zugelassen: Laut Jahresbericht hat die BaFin 2017 lediglich 24 geschlossene Publikums-AIFs genehmigt (Vorjahr: 40). Cash. hatte 2017 insgesamt 27 Vertriebsstarts von neuen Publikums-AIFs gezählt. Davon waren offenbar mindestens drei schon im Vorjahr genehmigt worden.

Über 100 zusätzliche BaFin-Mitarbeiter

Ende 2017 hatte die BaFin insgesamt 2.602 Mitarbeiter (50 mehr als im Vorjahr). Davon arbeiteten knapp 1.900 am BaFin-Sitz in Bonn und 709 in Frankfurt am Main, wo auch die von Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele geleitete Wertpapieraufsicht – und damit die Aufsicht über Investmentvermögen und das Referat für Vermögensanlagenprospekte – ihre Büros haben. Nach den Unterlagen für die Pressekonferenz wurden bis 30. April 2018 bei der BaFin weitere 55 Mitarbeiter neu eingestellt, insgesamt also mehr als 100 seit Anfang 2017. (sl)

Foto: Bernd Roselieb/BaFin

 

 

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