Die Finanzaufsicht BaFin hat drei Angebote von Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen untersagt. Anbieter ist die NoblewoodGroup.
Die Untersagung umfasst einer Mitteilung der Behörde zufolge die folgenden Direktinvestments in Paraguay: Direktinvestment in Paulownia-, Direktinvestment in Australische Zeder, Direktinvestment in Mahagoni-Bäume.
„Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten“, heißt es in der Mitteilung. Die BaFin habe der NoblewoodGroup am 3. April 2019 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlagen öffentlich in Deutschland anzubieten.
Keine gebilligten Prospekte
Die Untersagungen erfolgten, weil die NoblewoodGroup keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten, so die Mitteilung.
Es waren also offenbar von vornherein keine Prospekte vorhanden. Demnach handelt sich nicht um einen Fall, in dem die BaFin einen bereits gebilligten Prospekt wieder verboten hätte. Auf diese Möglichkeit der nachträglichen „Produktintervention“ bei Vermögensanlagen hatte die Behörde unlängst hingewiesen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar. Die Maßnahme ist aber noch nicht bestandskräftig. (sl)
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