
Check24: „Persönlicher Kreuzzug von Herrn Heinz“
Check24 will erst nach Durchsicht der Urteilsbegründung entscheiden, ob Berufung gegen das gestrige Urteil des Landgerichts München I eingelegt wird. Das Urteil werde in der Praxis aber keine Bedeutung haben, erklärte das Portal. "Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei."
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