Das Vererben einer Wohnimmobilie unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Allerdings sieht der Fiskus unter bestimmten Umständen von einer Besteuerung ab, wenn ein Wohngebäude innerhalb der eigenen Familie vererbt und anschließend vom Erben kurzfristig selbst bezogen wird. Die Wüstenrot …
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