
BGH: Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt auf Parkplätzen nicht
Begegnen sich Fahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz an Kreuzungsstellen, müssen sie sich rücksichtsvoll über die Vorfahrt verständigen. Die im Straßenverkehr geltende Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt auf Parkplätzen nicht. Die Württembergische Versicherung weist auf ein …
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