BGH: Beidseitige Fahrbahnverengung erfordert gegenseitige Rücksicht
Das Warnschild „Verengte Fahrbahn“ fordert zu besonderer Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme auf. Kommt es an der Verengung zu einer Kollision, haften beide Unfallbeteiligte anteilig für den Schaden, da keiner der seitherigen Fahrstreifen einen Vorrang genießt. Die Württembergische …
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