OLG-Urteil: Hundehalter haften für die Folgen einer Rettungsaktion
Hundehalter haften nicht nur dann, wenn ihr Hund selbst einen Schaden anrichtet. Vielmehr müssen sie auch für Schäden einstehen, wenn ein Mensch spontan auf ein gefährliches Verhalten des Hundes reagiert und sich dabei verletzt. Die Württembergische Versicherung weist auf ein aktuelles Urteil …
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