Gericht untersagt Versicherungsverkauf über die Ladentheke

Erstmals hat sich ein deutsches Gericht mit den in der Branche heftig diskutierten Supermarktpolicen befasst ? das Urteil könnte das Aus für diesen Vertriebskanal bedeuten.

Vor dem Landgericht Wiesbaden hatte der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) gegen die Einzelhandelsgruppe Rewe geklagt, die im vergangenen Jahr über ihren Discounter Penny Kinderschutzpolicen der Düsseldorfer Arag verkauft hatte (cash-online berichtete hier).

In dem bereits am 14. Mai verkündeten Urteil (Az.: 11 O 8/08) untersagt das Landgericht der Einzelhandelskette, Versicherungsprodukte anzubieten. Begründung: Rewe verfüge nicht über die notwendige Erlaubnis, welche die Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie vorschreibt. Mit diesem Grundsatzurteil könnten auch andere Vertriebskooperationen ins Wanken geraten: Beispielsweise bietet die Kölner Versicherungsgruppe Asstel bis Ende Mai Kinder-Unfallversicherungen über das Hamburger Handelsunternehmen Tchibo an (cash-online berichtete hier).

Das Urteil sei allerdings nicht rechtskräftig, wahrscheinlich werde Rewe in Berufung gehen, so die vorsitzende Richterin am Landesgericht Carola Dall gegenüber cash-online.

Arag-Sprecher Klaus Heiermann wollte auf Anfrage von cash-online vorerst keine Stellung zu dem Urteil beziehen, sondern warten bis ihm die Urteilsbegründung vorliegt.

Nach Angaben des AfW hatte sich Rewe im Rahmen dieses Versicherungsverkaufs auf den Status eines erlaubnisfreien Tippgebers berufen. ?Dieser Aufweichung des Tippgeberstatus wird der AfW nicht tatenlos zusehen. Das ist weder verbraucherfreundlich noch im Interesse einer qualifizierten Beratung, für die unsere Mitglieder stehen?, kommentiert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. Im Juni plant der Verband mehrere Gespräche mit dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium, um den Status des Tippgebers genauer zu definieren.(hb/hi)

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