Der Zwist zwischen den Gesellschaften der Hamburger Versicherungsgruppe Deutscher Ring (DR) um die Vertriebsbeteiligungen scheint kein Ende zu finden – nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung soll nun die nächste gerichtliche Instanz den Fall prüfen.
Während die Bâloise-Töchter Deutscher Ring Sachversicherungs-AG (DR Sach) und die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG (DR Leben) vermelden, noch im Januar ihre vier Vorstandsmitglieder als zusätzliche Geschäftsführer in der Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH einsetzen zu können, will der eigenständige Krankenversicherungsverein (DR Kranken) den Rechtsstreit nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg austragen. Damit will die DR Kranken „dem eigenmächtigen Vorgehen der Bâloise auf Dauer Einhalt gebieten“, so die Mitteilung.
Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht zunächst durch eine einstweilige Verfügung den Bâloise-Gesellschaften untersagt, eigene Geschäftsführer in die Beteiligungsholding einzusetzen. Heute ist diese einstweilige Verfügung aufgehoben worden.
„Es ist ein logischer Schritt, dass wir als Mehrheitseigentümer in der Geschäftsführung der Beteiligungsholding angemessen vertreten sein sollten“, sagt DR-Sach und -Leben-Chef Dr. Frank Grund. Bei der nächsten Gesellschafterversammlung der Beteiligungsholding, die noch in diesem Monat stattfinden soll, würde man diesen Schritt vollziehen.
Zuletzt hatte der ehemalige DR-Gesamtvorstand Wolfgang Fauter, der nun die DR Kranken leitet, in einem Interview die Finanzierung des Finanzvertriebs Formaxx, Hannover, eingeräumt. (hi)