Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat aktuell ihre Empfehlung für den Garantiezins für Lebensversicherungen abgegeben. Ungeachtet der anhaltenden Niedrigzinsphase soll er für Neuverträge ab 2011 weiterhin bei 2,25 Prozent liegen, teilt die berufsständische Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker mit.
Die DAV gibt jedes Jahr gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Empfehlung für den Wert des zulässigen Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung für neue Verträge ab.
Bis zum Jahr 2000 rangierte der Zins in einer Spanne zwischen drei und vier Prozent, bevor er 2004 auf 2,75 Prozent gesenkt wurde (siehe Grafik unten). Im Januar 2007 wurde er abermals um einen halben Prozentpunkt auf 2,25 Prozent gesenkt.
Der Garantiezins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss kapitalbildender Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen. In der Regel ist die Höhe des Zinses gleichbedeutend mit der den Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung.
Der Zins wird jedes Jahr neu per Verordnung durch das Bundesfinanzministerium bestimmt, wobei das Ministerium nicht an die Empfehlung gebunden ist, dieser aber in der Regel folgt. (ks)
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