Der Kompetenzbereich des Versicherungsombudsmanns wird vergrößert. Mit Wirkung zum 18. November 2010 wird unter anderem die Höhe des Wertes einer Beschwerde angehoben, teilt die Schlichtungsstelle mit.
Das heißt konkret: Konnte ein Versicherungskunde seine Anliegen bisher bis zu einem Beschwerdewert von 80.000 Euro vom Ombudsmann prüfen lassen, ist dieser auf nun 100.000 Euro erhöht worden.
Zudem wurde der Wert, bis zu dem Versicherungsunternehmen Entscheidungen des Ombudsmanns umsetzen müssen, verdoppelt und beträgt jetzt 10.000 Euro.
Damit übersteige die Kompetenz des Versicherungsombudsmanns, verbindlich zu entscheiden, die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte, die bei 5.000 Euro liegt, deutlich, heißt es in der Mitteilung.
Beim für Versicherungsbeschwerden zuständigen Ombudsmann Professor Dr. Günther Hirsch landen jährlich über 18.000 Beschwerden von Verbrauchern auf dem Schreibtisch. Von den zulässigen Einreden fallen nach der Anhebung auf 10.000 Euro über 90 Prozent unter die Grenze, bis zu der er gegen Versicherungsunternehmen verbindlich entscheiden kann.
Der Ombudsmann wurde erstmals 2001 von den deutschen Assekuranz-Gesellschaften bestellt. Die Schlichtungsstelle ist als Verein organisiert und für Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen sowie bei Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zuständig. Auch die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern gehören zu seinem Aufgabenbereich.
Für Beschwerden, die die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) betreffen, gibt es eine gesonderte Schlichtungsstelle. Grund dafür ist, dass die PKV-Versicherer dem Verein des Versicherungsombudsmanns nicht beitreten wollten. (ks)
Foto: Versicherungsombudsmann e.V.