Einem Medienbericht zufolge will die Bundesregierung wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus offenbar den Garantiezins der deutschen Lebensversicherer von derzeit 2,25 auf 1,75 Prozent senken.
Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums. Daraus gehe hervor, dass eine Änderung zum 1. Juli erfolgen soll.
Bestätigt wurde der Vorschlag offiziell nicht, so die FAZ, zitierte aber eine Ministeriumssprecherin wonach „geprüft werde, inwieweit es wegen der Niedrigzinsphase Veränderungsbedarf gebe“.
Im Normalfall hält sich das Ministerium an die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Die Interessensvertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker gibt jedes Jahr gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Empfehlung für den Wert des zulässigen Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung für neue Verträge ab.
Im Februar teilte die DAV mit, dass der Garantiezins für Neuverträge ab 2011 weiter bei 2,25 Prozent liegen soll. Auf diesem Niveau befindet sich dieser seit Januar 2007.
Der Garantiezins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss kapitalbildender Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen. In der Regel ist die Höhe des Zinses gleichbedeutend mit der den Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung. (ks)
Foto: Shutterstock