Der Kaffee- und Einzelhändler Tchibo wehrt sich gegen das richterliche Verbot, Versicherungen zu vermitteln. Das Hamburger Unternehmen will sich weiterhin als Tippgeber für Verträge betätigen und legt deshalb Berufung gegen das entsprechende OLG-Urteil ein.
Wie der Berliner AfW Bundesverband Finanzdienstleistung gegenüber cash-online bestätigte, wird die Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg unter dem Aktenzeichen 5 U 79/10 geführt. Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WIW) auf Initiative von Mitgliedern wie dem Branchenbrief „Versicherungstip“ und dem AfW.
Die Richter des Landgerichts folgten in erster Instanz auf ganzer Linie den Argumenten des Klägers und werteten das Angebot von Versicherungen durch Tchibo als „illegale Versicherungsvermittlung“. Tchibo hält indes an seiner Position fest, nur Tippgeber beziehungsweise Werbeplattform für Versicherungen zu sein und nicht selbst zu vermitteln. Der Status eines Tippgebers ist im Gegensatz zu jenem eines Versicherungsvermittlers nicht reguliert.
Hintergrund: Während von Versicherungsvermittlern neben den Informationspflichten eine Mindestqualifikation, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie eine entsprechende Registrierung verlangt wird, ist Tchibo nach Angaben des Klägers weder im Versicherungsvermittlerregister eingetragen, noch liegt eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vor. Darüber hinaus erfülle das Unternehmen eine Reihe an Anforderungen aus der Versicherungsvermittlungsverordnung nicht.
AfW-Vorstand Norman Wirth erklärte auf Nachfrage zum weiteren Verlauf des Verfahrens, dass man erstmal abwarten müsse, welche neuen Argumente Tchibo ins Feld führen wird. Das Unternehmen habe einen Monat Zeit, seine Berufung zu begründen.
Wirth geht davon aus, dass sich das Verfahren zeitlich ziehen wird und dass auch in nächster Instanz keine Entscheidung zu Gunsten von Tchibo fällt. Im März vergangenen Jahres hatte der Kaffeeröster bereits die ebenfalls umstrittene Vermittlung von Investmentfonds eingestellt.
Der Verkauf von Policen über die Ladentheke ist schon lange ein Zankapfel. Im Mai 2008 untersagte erstmals ein Gericht dieses Vertriebsmodell. Damals ging es um Kinderschutzpolicen, die der Discounter Rewe angeboten hatte. (hb)
Foto: Shutterstock