Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat im Rahmen seiner Jahrestagung 2010 für den Versicherungsvertrieb einen zehn Regeln umfassenden Kodex aufgestellt, an den sich alle Vermittler im Beratungsgespräch mit dem Kunden halten sollen. Dieser wurde auf dem Branchentag von den mehr als 400 Verbandsmitgliedern unterzeichnet.
Wie Cash.Online berichtete, plant die Assekuranz bereits seit mehr als einem halben Jahr, sich eine Selbstverpflichtung hinsichtlich ihrer Verkaufsmethoden aufzuerlegen und eine Checkliste einzuführen. Die Versicherungswirtschaft hat eigenen Aussagen zufolge im zurückliegenden Jahr intensiv an weiteren Verbesserungen des Verbraucherschutzes gearbeitet. Ziel des neuen Verhaltenskodexes ist es, in der Breite eine hohe Qualität beim Vertrieb von Versicherungsprodukten sicherzustellen. GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen: „Wir wollen damit auch Praktiken entgegenwirken, die gegen Kundeninteresse sind. Versicherer, die sich dem Kodex unterwerfen, wollen sich daran künftig messen lassen.“
Weitere Neuerungen sind eine empfohlene Checkliste für die bedarfsgerechte Kundenberatung sowie die geplante Einführung einer einheitlichen Kostenkennziffer für Altersvorsorgeprodukte. Gestärkt wird außerdem der Ombudsmann, der künftig für Beschwerdewerte bis zu 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) außergerichtlich und gebührenfrei schlichten kann.
Während der GDV noch keine Kodex-Details veröffentlicht hat, sind übereinstimmenden Medienberichten zufolge zehn Vorgaben darin enthalten:
1. Klare und verständliche Produkte
2. Beachtung des Kundeninteresses
3. Bedarfsgerechte Beratung
4. Ordnungsgemäße Dokumentation
5. Beratung auch nach Vertragsschluss
6. Wettbewerbskonforme Abwerbungen
7. Klare Legitimation gegenüber Kunden
8. Hochwertige Ausbildung
9. Zusatzvergütung im Kundeninteresse
10. Hinweis auf den Versicherungsombudsmann.
Der GDV will damit offenkundig ein Zeichen setzen und dokumentieren, wie ernst es ihm in dem Bemühen ist, das Image des Versicherungsvertriebs zu verbessern. (te)
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