Das Tauziehen um die Steuerprivilegien von Vorsorgeprodukten ist voll entbrannt. Dass die Fonds-Lobby offensichtlich erstmals nachhaltig Gehör im politischen Berlin gefunden und die Union Pläne zur Gleichstellung von Fondssparplänen und Lebensversicherungen vorgestellt hat, versetzt die Assekuranz in Aufruhr. Nach dem GDV bezieht mit dem BVK ein weiterer Branchenverband Stellung.
„Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußert Bedenken gegen Regierungspläne, wonach ausgerechnet risikoreiche Anlageprodukte wie Investmentfonds steuerlich der Lebensversicherung gleichgestellt werden sollen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Es folgen Lobpreisungen der Lebensversicherung als „einzigartige und bewährte Kapitalanlage für das Alter, die einen Todesfallschutz sowie eine sichere Rendite von derzeit rund vier Prozent und mehr in den letzten zehn Jahren erwirtschaftete“. Durch den Zinseszinseffekt ermöglichten Lebensversicherungen Rentnern ein durch die garantierte Mindestverzinsung kalkulierbares und abgesichertes Kapitalpolster im Alter, so das BVK-Plädoyer weiter. Dagegen hätten die Börsencrashs 2003 und 2008 Millionen Fondssparer Milliarden gekostet.
„Die steuerliche Förderung von Altersvorsorgeprodukten ist grundsätzlich zu begrüßen, es ist aber kontraproduktiv, auch Investmentfonds steuerlich entlasten zu wollen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
BVI: „Keine Altersvorsorge ohne Investmentfonds“
Das sieht man beim BVI, dem Lobby-Verband der Fonds-Industrie, freilich ganz anders: „In Deutschland ist ohne Investmentfonds keine private oder betriebliche Altersvorsorge denkbar“, betonte BVI-Präsident Thomas Neiße im Rahmen der gestrigen Jahres-Pressekonferenz. Um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter aufrecht zu erhalten, müssten die langfristigen Renditechancen der Fondsanlage genutzt werden.
Kein Wunder, dass der BVI dafür plädiert, eindeutig auf Zwecke der Altersvorsorge ausgerichtete Sparvorgänge gegenüber sonstigem Sparen steuerlich zu privilegieren und die Vorschläge von CDU und CSU begrüßt, „die private Altersvorsorge durch mehr Wettbewerb attraktiver zu machen“.
Als sinnvoller und praktikabler Ansatz zur Abgrenzung des Altersvorsorgesparens könne, so der BVI, die etablierte „12/60“-Regel herangezogen werden. Derzufolge wird der Vermögenszuwachs nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Entnahme nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz veranlagt.
Hinter den Kulissen der politischen Entscheidungsfindung dürfte nun ein Kräftemessen der Branchen-Verbände einsetzen, das Spannung verspricht. Der BVI hat bislang höchstens durch geringen Lobby-Einfluss in Berlin von sich reden gemacht. Mit der Verpflichtung von DWS-Manager Thomas Richter inklusive Niederlassung in der Hauptstadt könnte sich das allerdings geändert haben. Die jüngsten Unionspläne deuten zumindest in diese Richtung.
Klar ist allerdings auch, dass den Interessen der Fondsbranche mit dem Verband der Versicherungswirtschaft (GDV) ein lobbymäßiges Schwergewicht entgegensteht. (hb)
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