DGbAV warnt Männer vor verteuerter Betriebsrente

Männer, die nach Weihnachten 2012 eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen möchten, müssen mit höheren Kosten rechnen, teilte die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) mit. Grund hierfür ist das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

bbv-unisex-rechnerAb dem 21. Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Die sogenannten Unisex-Tarife bedeuten für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund fünf bis sechs Prozent, erklärte die DGbAV mit Berufung auf Auskünften einiger großer Versicherungsgesellschaften. Im Gegenzug würden die monatlichen Beiträge für weibliche Arbeitnehmer um zwei bis drei Prozent sinken. Da Beitragszahlungen – zum Beispiel bei der lohn- und sozialversicherungsbefreiten Entgeltumwandlung – zumeist gleichblieben, bedeute das für Männer im Umkehrschluss Abstriche an der Rentenhöhe, heißt es bei der DGbAV.

Obwohl die Europäische Kommission bereits bekannt gab, dass sich das EuGH-Urteil nicht auf die bAV bezieht, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV-Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Die Anbieter wollen dadurch ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers vermeiden, so die DGbAV. Arbeitgeber, die über den Stichtag hinaus geschlechtsabhängige Tarife abschließen, gingen demzufolge das Risiko ein, dass benachteiligte Arbeitnehmer höhere Leistungen gegen den Betrieb geltend machen als ihnen laut Vertrag zustehen.

Bestehende Verträge bleiben unverändert, allerdings bleibe es laut DGbAV dabei, dass Versicherte bei einem Arbeitgeberwechsel mit Einbußen zu rechnen haben. Der Grund: Neue Verträge mit einem anderen Rückversicherer müssen zu den dann geltenden Konditionen abgeschlossen werden und die seien in vielerlei Hinsicht ungünstiger. So habe sich der Garantiezins von 3,25 Prozent im Jahr 2003 auf derzeit 1,75 Prozent fast halbiert, die Rentenhöhe sinke aufgrund der neuen Sterbetafeln – darüber hinaus könnten Zusatzvereinbarungen für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung eventuell wegfallen.

Um dies zu verhindern, können Jobwechsler ihre bestehenden bAV-Verträge – nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber – mitnehmen und durch die DGbAV-Clearing-Stelle verwalten lassen. Dies erspare dem neuen Arbeitgeber Verwaltungskosten und bewahre dem Arbeitnehmer die alten günstigeren Konditionen, teilt das Unternehmen mit. (lk)

Foto: Shutterstock

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