Unter dem Titel „Deutsche-Förder-Pflege“ bietet die Barmenia Krankenversicherung aus Wuppertal ab sofort eine staatlich geförderte private Pflegetagegeldversicherung an. Ab 1. Januar 2013 können Versicherte fünf Euro im Monat über den „Pflege-Bahr“ steuerlich geltend machen.
Wie die Barmenia mitteilt, leiste die Deutsche-Förder-Pflege in Pflegestufe III ein Pflegemonatsgeld in Höhe von mindestens 600 Euro (100 Prozent). In Pflegestufe II sollen 60 Prozent erstattet werden (gesetzliche Vorgabe 30 Prozent), in Pflegestufe I sind es 30 Prozent (gesetzliche Vorgabe 20 Prozent). In Pflegestufe 0 werde die gesetzliche Vorgabe von zehn Prozent eingehalten, so die Barmenia.
Das heißt: Hat der Versicherte ein Pflegetagegeld von 80 Euro abgeschlossen, erhält er bei Pflegestufe I 24 Euro (30 Prozent), bei Pflegestufe II 48 Euro (60 Prozent) und bei Pflegestufe III 80 Euro (100 Prozent). Die Angebote der Versicherer variieren nach Angaben des PKV-Verbandes zwischen 20 bis 40 Prozent für Pflegestufe I und 50 bis 70 Prozent für Pflegestufe II.
Der Mindest-Eigenanteil für den Kunden liegt beim Barmenia-Produkt bei zehn Euro. Hinzu kommen fünf Euro staatliche Zulage. Damit beläuft sich der Mindestbeitrag monatlich auf 15 Euro, erklärt der Versicherer. Die Wartezeit beträgt laut Barmenia fünf Jahre, bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Darüber hinaus sei eine Dynamisierung des Pflegemonatsgeldes in Höhe der Inflationsrate möglich, dann allerdings begrenzt auf die Höchstleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
„Ich halte die Einführung der geförderten Pflegevorsorge für eine zukunftsorientierte und vorausschauende Entscheidung, die viele Menschen dabei unterstützen wird, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen“, sagt Barmenia-Chef Dr. Josef Beutelmann. Deshalb sei man auch zeitnah mit den Beschlüssen der Bundesregierung mit einem Angebot präsent, so Beutelmann.
Über den „Pflege-Bahr“ wird das Einzahlen in einen Pflegetagegeldversicherungsvertrag, der bei einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen werden kann, vom Staat bezuschusst. Die Anbieter erhalten die Möglichkeit, in gewissen Grenzen, beispielsweise bei der Höhe der Leistungen in den Pflegestufen 0, I und II sowie bei Dynamik und Wartezeit individuell gestaltete Tarife anzubieten. (lk)
Foto: Barmenia