Die Huk-Coburg-Krankenversicherung hat mitgeteilt, ab dem 20. Dezember eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung anzubieten. Wer monatlich mindestens zehn Euro in eine geförderte Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält fünf Euro staatlichen Zuschuss über den „Pflege-Bahr“.
Die Zulage können alle volljährigen pflege-pflichtversicherten Bundesbürger erhalten. Dazu muss mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro in der Pflegestufe 3 versichert werden. Die Huk weist darauf hin, dass ein Leistungsanspruch zudem bereits in der Pflegestufe 1 oder 2 sowie bei „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, etwa in Folge von Demenz (Pflegestufe 0), besteht.
„Von Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro oder sogar mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte“, kommentiert Dr. Hans Olav Herøy, Vorstand der Huk-Coburg-Krankenversicherung.
Für den neuen Pflege-Bahr-Tarif erfolgt grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung. Alle Personen, die aktuell nicht pflegebedürftig sind, können sich versichern, so die Huk. (lk)
Foto: Huk-Coburg