Bundeskabinett plädiert für mehr Riester-Transparenz

„Riestern“ soll einfacher werden: Eine vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht vor, dass Riester-Verträge künftig die wichtigsten Kennzahlen enthalten müssen: Kosten, Rendite-Erwartung und Anlage-Risiko. Eine unabhängige Stelle soll die Angaben überprüfen.

Das geplante „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ werde dem Kunden Produktvergleiche erleichtern und weitere Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge setzen, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit. Ein für die Anbieter verpflichtendes Produktinformationsblatt (PIB) soll die wichtigsten Kriterien der geförderten Altersvorsorgeprodukte – Riester- und Basis-Rente – übersichtlich darstellen.

Die Pläne sehen zudem vor, dass die Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Riester-Vertragswechsel begrenzt werden. Weitere Verbesserungen sind bei der Basisversorgung im Alter und dem sogenannten Wohn-Riester vorgesehen. Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Riester-Vertrags gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit abzusichern, soll nach dem Willen der Bundesregierung erleichtert werden. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Die Pläne der Bundesregierung im Einzelnen:

Einführung eines Produktinformationsblatts

Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge soll ein standardisiertes anbieter- und produktübergreifendes Produktinformationsblatt eingeführt werden – Gestaltung und Inhalt werden dabei einheitlich vorgegeben. Eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite-Erwartung und des Anlage-Risikos sollen es dem Verbraucher künftig besser als bisher ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen. Die dargestellte Risiko-Skala reicht von eins (inflationsgeschützt) bis sechs (spekulativ).

Begrenzung von Abschluss- und Vertriebskosten nach Riester-Wechsel

Anleger, die ihr Recht nutzen, den Anbieter ihre Altersvorsorgevertrages zu wechseln, sollen künftig besser gestellt werden. So ist vorgesehen, dass der neue Anbieter maximal 50 Prozent des geförderten übertragenen Kapitals zur Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen darf. Zudem sollen auch die Wechselkosten beim abgebenden Anbieter gedeckelt werden.

Förderhöchstgrenze wird angehoben

Das steuerliche Abzugsvolumen (Förderhöchstgrenze) für eine Basisversorgung im Alter soll von bisher 20.000 Euro soll auf 24.000 Euro angehoben werden. Zudem können künftig Beiträge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisrente geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird.

Verbesserter Erwerbsminderungsschutz

Bei der Riester-Rente (ohne Eigenheimrente) soll der Erwerbsminderungsschutz bei Altersvorsorgeverträgen verbessert werden. Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit können demnach besser steuerlich geltend gemacht werden. Die Möglichkeit zur gleichzeitigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen wird erweitert.

Seite zwei: Verbesserungen beim Wohn-Riester

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