Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht „große Rechtsrisiken“ für Tarife, die ab morgen weiterhin nach dem Geschlecht differenzieren. Die BaFin bestätigt damit die Auffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wie aus einer Stellungnahme der BaFin hervorgeht, führten die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes dazu, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt wird. Das bedeute aber nicht, so die BaFin, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert sei.
Die Bundesantstalt setze sich daher „in Übereinstimmung mit dem GDV und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) für eine europarechtskonforme Einführung der Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember ein.“
BdV kritisiert fehlendes Bisex-Tarif-Verbot
Die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV) hat das Vorgehen der BaFin kritisiert. Es bleibe unklar, was diese Absichtserklärung der BaFin konkret bedeute, teilte der BdV mit. Insbesondere erfolge kein ausdrückliches Verbot der Aufsichtsbehörde, die alten Tarife vorerst weiterhin anzubieten, moniert der Verein. Aus BdV-Sicht bedeute dies: „Für die Unternehmen besteht nach wie vor die Möglichkeit, in den Angeboten nach Geschlecht zu differenzieren, ohne gegen deutsches Recht zu verstoßen.“
Um die so wörtlich „verwirrende Rechtslage“ zu klären, appellierte BdV-Chef Axel Kleinlein dass die Aufsichtsbehörde, „endlich mit klaren Worten und Anweisungen für klare Regeln“ zu sorgen habe. (lk)
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