BGH kippt Teilklauseln von Deutscher Ring Leben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Teile der zwischen 2002 und 2007 verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Deutscher Ring Leben für unwirksam erklärt. Die klagende Verbraucherzentrale Hamburg verspricht sich vom Urteil eine Signalwirkung.

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Die gemäß BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 für unwirksam erklärten Klauseln betreffen Kündigung, Beitragsfreistellung sowie Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen (Az. IV ZR 201/10). Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die sich vor allem am sogenannten Stornoabzug störte. So würden Kunden bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verlieren, erklären die Verbraucherschützer.

Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG teilt mit, dass nun sowohl für das Unternehmen, als auch seine Kunden, Klarheit und Rechtssicherheit nach einem langen Verfahren bestehe. Sobald die vollständige Urteilsbegründung vorliege, werde man prüfen, auf welche ehemaligen Kunden das Urteil zutrifft. Entsprechende Ansprüche, die laut Deutscher Ring weniger als fünf Prozent des damaligen Vertragsbestandes ausmachen, sollen zügig reguliert werden, heißt es.

Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren die seit Herbst 2001 vom Deutscher Ring sowie weiteren Versicherern verwendeten Klauseln. Aus Sicht des Deutschen Rings ging das Gericht mit seiner Entscheidung über die verbindlichen Inhalts- und Transparenzvorgaben des BGH aus den Jahren 2001 und 2005 hinaus, an denen sich bislang alle Versicherer orientiert hätten. Zugleich betont der Versicherer, dass Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, sowie alle fondsgebundenen Lebensversicherungen, nicht Gegenstand der Klage waren.

Auf Seite der Verbraucherschützer sieht man weit reichende Folgen auf die Assekuranz zukommen: „Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund zwölf Milliarden Euro.“ Die Verbraucherzentrale fordert die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden, so Hörmann. (lk)

Foto: Shutterstock

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