Linke will kapitalgedeckte Altersvorsorge abschaffen

Die Partei Die Linke will die kapitalgedeckte Altersvorsorge, einschließlich Betriebsrenten, abschaffen und stattdessen die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Diese solle „wieder alleine den Lebensstandard im Alter sichern“, antwortet die Partei auf eine DIA-Anfrage.

Das umlagefinanzierte Solidarsystem der gesetzlichen Rente habe sich, gerade auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise, als „sicherer, effizienter, umfassender im Schutz und dabei für die Beschäftigten sogar als billiger“ erwiesen, teilt Die Linke dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) mit. Unter dem Titel „DIA-Wahlprüfsteine“ hat das Institut bei allen im Bundestag vertretenen Parteien, ihre Position zur Altersvorsorge abgefragt.

Von der Rentenversicherung zur „Erwerbstätigenversicherung“

Die Linke strebt den Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer „Erwerbstätigenversicherung“ an. In das neue System sollen alle Berufsgruppen – also auch Selbständige, Beamte und Politiker – einzahlen.

Wie das DIA berichtet, sollten in einem ersten Schritt die bisher nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Damit wolle man ihnen den Zugang zum „vollen Leistungspaket der Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsabsicherung sowie der Rehabilitationsleistungen“ eröffnen. „Statt teurer Pauschalen sollten Beiträge, die sich zeitnah am tatsächlichen Einkommen orientieren, gezahlt werden“, heißt es weiter.

Linke will Selbständige mit geringem Einkommen schonen

Laut DIA schlägt die Partei vor, dass Selbständige mit geringem Einkommen nur 50 Prozent des Beitragssatzes zahlen. Mit steigendem Einkommen erhöhe sich der Beitragssatz linear bis hin zur vollständigen Selbstzahlung der Beiträge.

Die gesetzliche Rentenversicherung erhalte vom Bund zum Ausgleich für nicht vollständig bezahlte Beiträge einen entsprechenden Zuschuss. Zur Refinanzierung dieses Steuerzuschusses solle beim Öffentlichen Dienst und bei Unternehmen und Organisationen, die als Auftraggeber fungieren, eine abzuführende Sonderabgabe auf die Honorare erhoben werden. (lk)

Foto: Shutterstock

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