Allerdings nur dem Grunde nach und nicht im Detail. Die Details verbergen sich wiederum im Kleingedruckten – und das hat es in diesem Fall in sich. Es gibt bereits heute unterschiedlichste Garantiemodelle.
Vor allem die sogenannten „bedingten Garantien“ sorgen für Verzerrungen der Simulation. Denn solche Garantien greifen nur unter bestimmten Bedingungen und stellen daher nicht grundsätzlich einen Risikobegrenzer dar. Was „Garantie“ heißt, kann sich also in Luft auflösen.
Eine weitere Schwäche der Simulationen ist die Abhängigkeit von bestimmten Rechenparametern. Je nachdem, wie diese angesetzt werden, werden bestimmte Produkte bei der Berechnung bevorzugt. Das hat wenig mit Transparenz zu tun, sondern schafft nur eine andere Form der Intransparenz. Produkte können dabei attraktiver aussehen als sie es für den Verbraucher tatsächlich sind.
Die geförderte BU ist nur zu Höchstpreisen zu haben
Der Preistreiber ist die Vorgabe des Gesetzgebers, eine lebenslange Leistung bei Berufsunfähigkeit darzustellen, wenn die BU bis zum Ablauf anhält. Dadurch wird die geförderte BU gegenüber den aktuellen Produkten um das Zwei- bis Dreifache teurer.
Dabei hat man übersehen, wer hauptsächlich Bedarf an der Absicherung der Arbeitskraft hat: die Berufe mit hohem BU-Risiko. Für beispielsweise Handwerksberufe sind die aktuell üblichen Preise schon nicht mehr bezahlbar. Die geförderten Produkte können sich vor allem gut verdienende Akademiker leisten, die brauchen den Schutz aber am wenigsten.
Somit ist auch nachvollziehbar, dass viele Versicherer darüber nachdenken, ein solches Produkt überhaupt auf den Markt zu bringen. Die parallel geförderte private Erwerbsminderungsrente, die nach dem Vorbild der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bereits eine Teilleistung bei teilweiser Erwerbsminderung bietet, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Aber auch hier gilt: durch die lebenslange Leistung wird auch dieser Schutz viel zu teuer.
Geförderte BU als Beratungsfehler?
Ein langes Leben ist immer noch sehr viel wahrscheinlicher als eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Zum Glück. Also muss vor allem auch für das Alter vorgesorgt werden. Wer sich aber einen derart teuren Versicherungsschutz gegen Verlust der Arbeitskraft leistet, der hat weniger Geld für die Altersvorsorge über.
Somit kann das Glück – nicht langfristig berufsunfähig zu werden – zum Pech ausarten: Tritt keine Berufsunfähigkeit ein, die bis zum Rentenalter anhält, verpufft trotz hoher Beiträge die lebenslange BU-Leistung. Im Alter sieht es dann wahrscheinlich dürftig aus. Kann man einen solchen Vertrag überhaupt guten Gewissens empfehlen?
Die bessere geförderte Lösung existiert übrigens schon: die geförderte Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Dabei werden sowohl die Absicherung der Langlebigkeit als auch der Arbeitskraftsicherung berücksichtigt.
Allerdings gibt es Restriktionen: maximal 50 Prozent der Beiträge dürfen für die BUZ verwendet werden, dann sind die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich absetzbar.
Auch eine betriebliche Altersvorsorge, die von vielen Betrieben und Verbänden gemeinsam mit Versicherern angeboten wird, kann in Frage kommen. Insbesondere für körperlich Tätige sind die Konditionen oft attraktiver.
Autor Michael Franke ist geschäftsführender Gesellschafter des Analysehauses Franke & Bornberg. Franke & Bornberg bietet professionelle E-Learnings für Vermittler an. Mehr Informationen auf www.forum-arbeitskraftsicherung.de/blog
Foto: Stefan Neuenhausen, Hannover