Rürup-Rente: Verkannter Alleskönner

Wenn diese vorübergehende Arbeitslosigkeit in Langzeitarbeitslosigkeit übergeht und der Betreffende Hartz IV beantragen muss, wird dieses in der Regel erst dann bewilligt, wenn alles übrige Vermögen des Arbeitslosen – abgesehen von gesetzlichen Freibeträgen – verbraucht ist. Guthaben bei Banken und Sparkassen sowie eventuelles Kapital aus Aktien oder Fonds fällt damit vollkommen der Arbeitslosigkeit zum Opfer.

Der Langzeitarbeitslose hat kaum eine Chance, irgendwelche Rücklagen zu bilden. Anders sieht es bei der Basisrente aus. Diese wird bei der Berechnung von Hartz IV nicht mit einbezogen und bleibt auch völlig unangetastet.

Basisrente durch BU veredeln

Durch den Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Basisrente steuergefördert noch aufgepeppt werden. Das Thema Berufsunfähigkeit wird von den meisten Deutschen nach wie vor stark unterschätzt.

Laut Deutscher Rentenversicherung Bund wird jedoch jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte hierzulande berufsunfähig, bevor er das Rentenalter erreicht. Und das zum Großteil nicht als Folge von Unfällen, wie meist geglaubt wird, sondern wegen psychischen Drucks durch Stress, wegen Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt auch kein monatliches Einkommen mehr. Und der Staat springt als Retter in der Not bei einer BU nur sehr begrenzt ein.

So müssen rund zwei Drittel der Männer, die eine Erwerbsminderungsrente vom Staat bekommen, mit maximal 750 Euro monatlich auskommen, so die Deutsche Rentenversicherung. Bei den Frauen sind es sogar 77 Prozent.

Die volle Rente gibt es dabei nur für diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Selbstständige gehen komplett leer aus, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche Rente haben.

Kombi von Rürup-Rente und BU mindert finanzielle Belastung

Wer also seinen Lebensstandard nach Unfall, Krankheit oder Burn-out auch ohne oder mit weniger Arbeit halten will, kommt um eine BU-Versicherung nicht herum. Dennoch haben rund die Hälfte aller Deutschen für den existenzbedrohenden Fall noch nicht vorgesorgt. Den meisten ist eine BU-Versicherung schlicht zu teuer.

Dabei lässt sich die Belastung mindern, wenn Versicherte eine Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kombinieren. Dann können die gesamten Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden.

Beim Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Beitragsbefreiung übernimmt der Versicherer bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Rürup-Rente, sodass die Altersvorsorge selbst im Ernstfall aufrechterhalten wird.

Damit das so ist, dürfen allerdings nicht mehr als 50 Prozent der Versicherungsbeiträge in den Schutz gegen Berufsunfähigkeit fließen. Nur dann zahlt der Fiskus indirekt den Schutz für die BU-Versicherung mit. Mit der Basisrente plus BU-Versicherung sind damit auf einen Schlag die Lebensrisiken Berufsunfähigkeit und Altersarmut abgesichert.

Apropos Vorsorge: Speziell für dieses Thema stellt Jung, DMS & Cie. seinen Beratern mit „Pack’s an!“ eine haptische Verkaufshilfe zur Verfügung, mit der sie ihren Kunden auf spielerische Weise das Thema Versorgungslücke und Vorsorge im wahrsten Sinn des Wortes „begreiflich“ machen können.

Autor Dr. Sebastian Grabmaier ist Vorstandsvorsitzender bei dem Maklerpool Jung, DMS & Cie.

Foto: Shutterstock

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