Aus der von den Lebensversicherern geforderten Neuregelung der sogenannten Bewertungsreserven wird erst einmal nichts. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich in Berlin darauf, die einst geplanten Einschnitte für die Versicherten zu streichen.
Die die von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossene Gesetzesregelung sah vor, dass Lebensversicherte künftig in geringerem Umfang von den anfallenden stillen Reserven der Unternehmen profitieren sollen. Diese werden Kunden gutgeschrieben, wenn deren Verträge auslaufen oder gekündigt werden. Bis auf weiteres gehören die Reserven damit unverändert zur Hälfte den Kunden.
Neuregelung nicht mehr in 2013
Um den Sorgen der Versicherungswirtschaft gerecht zu werden, werde die Bundesregierung nun prüfen, wie die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten dauerhaft erfüllbar blieben, sagte der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister. Mit einer gesetzlichen Neuregelung sei in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu rechnen, betonte Meister.
Bundesrat und Bundestag müssen die Entscheidung des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies soll voraussichtlich noch in dieser Woche geschehen. (lk)
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