MLP: Förderung verteuert BU-Tarife

Das jüngst verabschiedete Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) begünstigt eigenständige Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit (BU), die im Leistungsfall eine lebenslange Rente garantieren. Nach Berechnungen des Finanzdienstleisters MLP werden diese neuen Tarife bis zu dreimal teuer sein als bisherige Angebote.

Laut Berechnungen von MLP könnten die neuen BU-Prämien zwei- bis dreimal höher als konventionelle Angebote ausfallen.

Beiträge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sollen laut AltvVerbG im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisversorgung geltend gemacht werden können. Damit würde eine selbstständige BU in einem größeren Maße steuerlich absetzbar werden. Allerdings soll dies nur für spezielle Verträge gelten, die im Leistungsfall mit der BU-Rente auch eine lebenslange Rente  bieten.

Bisher gab es nur Angebote mit einer BU-Rente bis maximal 67 Jahre, die ausschließlich in Kombination mit einer Rentenversicherung steuerliche Förderung erhalten haben. MLP erwartet, dass die ersten Versicherer Anfang 2014 neuartige Produkte auf den Markt bringen. „Es ist politisch gewollt, dass die neuen, staatlich geförderten BU-Verträge eine lebenslange Rentenzahlung umfassen. Diese Leistung ist allerdings sehr teuer und führt zu deutlich höheren Beiträgen“, sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP.

Zwei- bis dreimal teurer als aktuelle BU-Tarife

Musterrechnungen von MLP haben ergeben, dass die BU-Prämien im Vergleich zu konventionellen Angeboten zwei- bis dreimal so hoch ausfallen können. Grundlage der Berechnungen waren demnach Parameter, die auch bei der Kalkulation bisheriger BU-Versicherungen verwendet wurden, unter anderem Eintrittsalter, Rechnungszins und Berufsgruppe.

Eine Beispielrechnung von MLP: Ein heute 35-Jähriger schließt eine selbstständige BU-Absicherung ab. Bei der bisherigen Variante mit einem Endalter von 67 beträgt der monatliche Beitrag beispielsweise 73 Euro. Entscheidet er sich dagegen für ein staatlich gefördertes Produkt mit lebenslanger Absicherung, steigt der Betrag in diesem Fall auf 157 Euro – eine Erhöhung vor Steuern von 115 Prozent. Wird zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung von drei Prozent jährlich abgeschlossen, erhöht sich der Wert auf 147 Prozent.

„Die ausgeweitete steuerliche Förderung ist für Gering- und Durchschnittsverdiener in der Regel geringer als die zusätzlichen Kosten für die lebenslange Rentenzahlung. Dagegen können die Angebote für Versicherte mit einem hohen Steuersatz eine interessante Option zur Risikoabsicherung darstellen“, sagt Mathematiker Ball. „Die neuen Angebote mit ihrer lebenslangen Rente können jedoch keine Altersvorsorge ersetzen, denn die Leistungen gelten ausschließlich im BU-Fall.“ (jb)

Foto: Shutterstock

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