Axel Kleinlein hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme zu seiner Abberufung als Vorstandsvorsitzender beim Bund der Versicherten (BdV) geäußert. Darin widerspricht er der Darstellung des Aufsichtsrats und ruft indirekt zum Sturz des Gremiums auf.
Die vom Aufsichtsrat genannte „unterschiedliche Auffassung über die inhaltliche und personelle Ausrichtung des BdV“ treffe nicht zu, erklärt Kleinlein. Stattdessen habe über die inhaltliche Ausrichtung zum „offensiven Verbraucherschutz“ stets Konsens bestanden.
Kleinlein erhebt Vorwürfe gegen Aufsichtsrat
Zugleich teilt der Diplom-Mathematiker mit, dass es über die personelle Ausrichtung tatsächlich einen Dissens gegeben habe, da der Aufsichtsrat wiederholt versucht habe, „bestimmte personelle Entscheidungen zu erzwingen“. Ein solches Verhalten stellte jedoch einen satzungswidrigen Eingriff in die Geschäftsführung dar, so Kleinlein.
Vorwürfe an den Aufsichtsrat äußert der ehemalige BdV-Chef auch hinsichtlich der Schlichtungskompetenz bei internen Auseinandersetzungen. So hätten sich bereits seit Sommer letzten Jahres Probleme zwischen Kleinlein und dem zweiten Vorstand Thorsten Rudnik abgezeichnet, ohne dass der Aufsichtsrat „sich anfänglich um eine Lösung bemüht“ hätte.
Dissenz bei „Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten“
Weiter erklärt Kleinlein, dass spätestens seit September 2012 unterschiedliche Auffassungen in der Aufarbeitung von „Unregelmäßigkeiten bei bestimmten Gehaltszahlungen“ bestanden hätten. Dabei seien in einem Fall juristische Bedenken gegen die außerordentliche Höhe einer laufenden Zahlung offenbar, schreibt Kleinlein etwas nebulös. „Anstatt mich in meiner neutralen Haltung in der Aufklärung dieses Sachverhalts zu unterstützen, griff mich der Aufsichtsrat sogar für dieses Verhalten an“, meint Kleinlein.
Mitgliederversammlung solle neuen Aufsichtsrat wählen
Kleinlein ruft abschließend zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf: „Nur das oberste Gremium des Vereins, die Mitgliederversammlung kann unvoreingenommen und objektiv dem Verein aus der Krise helfen“, schreibt er. Auf dieser könne dann ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden, der die Vorstandsbesetzung neu beschließen könne. Ob er ein erneutes Amt bei der Verbraucherschutzorganisation anstrebt, ging aus dem Schreiben nicht hervor.
Der BdV wollte sich zu Kleinleins Darstellung der Vorgänge heute noch nicht äußern. (lk)
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