BVK definiert Berufsbild für Versicherungsvermittler

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat ein neues Berufsbild für Versicherungsvermittler entwickelt. Zusammen mit den gleichzeitig entworfenen Compliance-Regeln soll es Angriffen auf dem Berufsstand entgegenwirken und die Zusammenarbeit mit Versicherern sichern.

Die vom BVK entwickelten Compliance-Regeln und das neue Berufsbild sollen die Zusammenarbeit mit Versicherern sichern.

Wie der Verband mitteilt, soll das Berufsbild mit den drei Faktoren Qualifikation, freies Unternehmertum und einem Bekenntnis zu den Prinzipien der „Ehrbaren Versicherungskaufleute“ eine identitätsstiftende Klammer für alle in der Branche bilden.

„Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Nachwuchsmangels und nicht nachlassender Angriffe auf unseren Berufsstand wollen wir mit dem neuen BVK‑Berufsbild die Leistungen und Aufgaben der Versicherungsvermittler umreißen und gleichzeitig eine feste Orientierung für die Zusammenarbeit mit den Kunden und den Versicherern geben“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Bekenntnis zu Qualifikation, Ehrbarkeit, Unternehmertum

Der Faktor Qualifikation soll Versicherungsvermittler zu einer  Basisausbildung und einer stetigen Weiterbildung seiner Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz verpflichten, so der BVK. Schließlich gewährleiste nur eine profunde Produkt- und Marktkenntnis eine Berufsausübung und Kundenberatung auf der Höhe der Zeit.

Der BVK hat zudem mit den zehn Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute einen Regelkatalog, der unter anderem auf politische und soziale Verantwortung, ethisch-nachhaltiges Handeln und darauf gründendes Vertrauen, bürgerschaftliches Engagement und faire Kundenbeziehungen abzielt. Durch den Verein Ehrbare Versicherungskaufleute e.V. (VEVK) soll darauf geachtet werden, dass dieser Kodex auch eingehalten wird.

Compliance-Regeln als Verhaltenskodex

Mit der Betonung des freien Unternehmertums soll laut BVK zum Ausdruck bringen, dass Versicherungsvermittler freie, selbstbewusste und unabhängige Wirtschaftssubjekte sind, die betriebswirtschaftlich kalkulieren und nicht von Vertriebsvorgaben der Produktgeber geleitet sind. Mit den gleichzeitig beschlossenen Compliance-Regeln will der BVK laut Präsident Heinz zudem vermeiden, dass andere über die Verhaltensregeln des Berufsstandes bestimmen.

Unabhängig vom neuen Berufsbild versteht der BVK seine Compliance‑Regeln als seinen neuen „Code of Conduct“ für Versicherungsvermittler. Er schreibt die Leitlinien zur ordentlichen und gesetzeskonformen Berufsausübung unter Berücksichtigung der Tugenden des Ehrbaren Kaufmanns fest und soll von den Versicherern als Grundlage für eine Zusammenarbeit verwendet werden. (jb)

Foto: Shutterstock

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