Elementarschadenversicherung: BVK fordert zügige Entschädigung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe appelliert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an die Versicherer, Flutopfer kulant zu entschädigen. Zudem sollten sie weniger restriktiv bei Vertragsabschlüssen zu Elementarschadenversicherungen sein.

„Seit Jahren beobachten Versicherungsvermittler, dass sich Versicherer immer mehr aus noch versicherbaren Hochwassergebieten wie der ZÜRS-Zone drei bis vier wegen einem angeblich zu hohen Risiko zurückziehen“, kritisiert BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli das Vorgehen der Anbieter von Elementarschadenversicherungen.

Man könne aber nicht auf der einen Seite mangelndes Versicherungs-interesse gegen Naturgefahren in der Bevölkerung beklagen, auf der anderen Seite aber überwiegend nur Verträge zu Elementarschadenversicherungen annehmen, bei denen die Entschädigung durch eine Naturgefahr seltener als alle 200 Jahre wahrscheinlich sei.

Kritik an Verbraucherschützern

Gerald Archangeli, BVK: „Es wäre ein Gebot der Stunde und der Solidarität der Versichertengemeinschaft, versicherten Kunden zügig Entschädigungen auszuzahlen.“

An die Seite der Verbraucherschützer gewandt, moniert der BVK‑Vize-präsident deren irreführende Aussagen, dass sich Flutopfer trotz einer fehlenden Elementarschadenversicherung an ihre Gebäude- oder Hausratversicherer für eine mögliche Schadenregulierung wenden sollten.

„Das behindert eine zügige Entschädigung von Kunden, die eine Elementarschaden-versicherung abgeschlossen haben, weil die Versicherer mit den Ablehnungsbescheiden zusätzliche Arbeit haben, so Archangeli. Zudem sei es eine Fehlinformation, die ungerechtfertigterweise Unmut schüre.

Denn Entschädigungen von ihren Versicherungen erhalten nur diejenigen, die einen sogenannten Elementarschadenschutz an ihre Gebäude- oder Hausratversicherungen angekoppelt haben. (jb)

 

Fotos: Shutterstock / BVK

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